Hallo zusammen.
Heute hatte ich erfreuliche Post. Mein Antrag bei der ARGE auf Mehrbedarf bzw Übernahme der Baclofenkosten hatte Erfolg. Ich hatte die letzten beiden Quittungen über Baclofen von über 100Euro eingereicht(Also insgesamt 4Pack a 100 25mg). Zusätzlich bekam ich von meinem Hausartzt einen Attest das ich chronisch krank bin und das Medikament benötige um meine Abstinenz aufrecht zu erhalten. Nach drei Wochen bekam ich den Bewilligungsbescheid. Eine Nachzahlung und mein Regelsatz wurde um 40 Euro angehoben. Wer sich einkommensmäßig weit unten bewegt weiß was 40 Euro bedeuten können.
Vorher hatte mich meine Sachbearbeiterin noch telefonisch kontaktiert um den Bedarf festzzustellen. Ich sagte ihr meine Schätzung so 40-50 Euro im Monat und das ich es nicht genau sagen könne. Die Einnahme schwankt da der Bedarf schwankt. Viele von euch kennen das ja. Diese Aussage wurde akzeptiert.
Für die Zukunft heißt das für mich die Quittungen aufheben und nachreichen. Falls ihr die nicht mehr habt fragt bei eurer Apotheke nach. Die können das aus ihren Daten noch einmal ausdrucken. Gehört zum Service.
Um das ganze noch mehr abzusichern werde ich meinen Neurologen bitten auch noch mal einen Text aufzusetzen.
Wenn Fragen sind diese hier einstellen.
Ein erfreuter Arnimbr
Baclofen Kostenerstattung SGBII
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Re: Ärzteliste des Forums
Hi Don Quixote,
habe gerade den Beitrag von arnimbr gelesen wegen Kostenerstattung der arge.
Ja ich bin doch auch chronisch krank, dann kann er (mein Doc) das doch auch abrechnen, über "chronisch krank" mit der Krankenkasse.
Muẞ ich ihm aber wohl erst mal sagen, fragen.....bevor er (oder ich) schlaflose Nächte bekommt/bekomme.
Oder was braucht man damit man als Alkoholiker als chronisch krank durch geht ?
Gruss Bine
habe gerade den Beitrag von arnimbr gelesen wegen Kostenerstattung der arge.
Ja ich bin doch auch chronisch krank, dann kann er (mein Doc) das doch auch abrechnen, über "chronisch krank" mit der Krankenkasse.
Muẞ ich ihm aber wohl erst mal sagen, fragen.....bevor er (oder ich) schlaflose Nächte bekommt/bekomme.
Oder was braucht man damit man als Alkoholiker als chronisch krank durch geht ?
Gruss Bine
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Re: Baclofen Kostenerstattung SGBII
Glückwunsch Arnimbr
das passiert gsd immer öfter, dass die ARGE bzw das JC die Baclofenkosten als "besondere Aufwendung" anerkennt. Häufige Hürde ist allerdings dabei der Amtsarzt, der dazu Stellung nehmen soll. Auch bei mir können einige Patienten ihre Baclofenrezepte mittlerweile beim Jobcenter einreichen.
Mit den Krankassen ist es leider wesentlich anders. Besonders der MDK der AOK Rheinland-Hamburg vertritt eine strikt am "Arzneitelegramm" orientierte Linie. Und das SGB V hilft kaum weiter. Obwohl das "Nikolausurteil" des BVG die Kassen eigentlich dazu verpflichtet, bei "nicht gänzlich fehlender Aussicht auf Linderung oder Besserung" bei nachhaltig lebensbedrohlichen Erkrankungen selbst puren Unfug wie Bioresonanz zu bezahlen, besteht hier keine Einsicht der Kassen.
Es gibt Entgiftung und Entwöhnung und zugelassene Arzneimittel - also kein Anlass, trotz nachhaltiger Lebensgefahr und erfolgloser Ausschöpfung dieser Angebote dem Alkoholismus diesen Status einzuräumen.
Man könnte fast glauben, dass die zahltreichen unnützen Studien mit unzureichend dosiertem Baclofen nur unternommen werden, um die Kostenträger vor einer Ersttungspflicht zu schützen.
Auch in der neuen S3-Leitlinie zu Methamphetamin kommt Baclofen nicht vor - eine Studie mit sagenhaften 20mg pro Tag zeigte keinen Effekt...
Die Krankenkassen werden erst bezahlen, wenn erfolgreiche Klagen vor dem Sozialgericht sie dazu zwingen
LG
Ulrich
das passiert gsd immer öfter, dass die ARGE bzw das JC die Baclofenkosten als "besondere Aufwendung" anerkennt. Häufige Hürde ist allerdings dabei der Amtsarzt, der dazu Stellung nehmen soll. Auch bei mir können einige Patienten ihre Baclofenrezepte mittlerweile beim Jobcenter einreichen.
Mit den Krankassen ist es leider wesentlich anders. Besonders der MDK der AOK Rheinland-Hamburg vertritt eine strikt am "Arzneitelegramm" orientierte Linie. Und das SGB V hilft kaum weiter. Obwohl das "Nikolausurteil" des BVG die Kassen eigentlich dazu verpflichtet, bei "nicht gänzlich fehlender Aussicht auf Linderung oder Besserung" bei nachhaltig lebensbedrohlichen Erkrankungen selbst puren Unfug wie Bioresonanz zu bezahlen, besteht hier keine Einsicht der Kassen.
Es gibt Entgiftung und Entwöhnung und zugelassene Arzneimittel - also kein Anlass, trotz nachhaltiger Lebensgefahr und erfolgloser Ausschöpfung dieser Angebote dem Alkoholismus diesen Status einzuräumen.
Man könnte fast glauben, dass die zahltreichen unnützen Studien mit unzureichend dosiertem Baclofen nur unternommen werden, um die Kostenträger vor einer Ersttungspflicht zu schützen.
Auch in der neuen S3-Leitlinie zu Methamphetamin kommt Baclofen nicht vor - eine Studie mit sagenhaften 20mg pro Tag zeigte keinen Effekt...
Die Krankenkassen werden erst bezahlen, wenn erfolgreiche Klagen vor dem Sozialgericht sie dazu zwingen
LG
Ulrich
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