baclofenkostenübernahme durch amt

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Alex1207
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baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Alex1207 » 6. April 2019, 10:58

hallo an alle,

zur zeit beziehe ich arbeitslosengeld 2.

mein arzt , der mir baclofen verschreibt, hat mir bestätigt, dass ich mit
baclofen ein alkoholfreies leben führe.

diese bescheinigung habe ich beim amt eingereicht und habe einen antrag auf
mehrbedarf härtefall gestellt.

dieser wurde abgelehnt mit der begründung, dass meine kosten in höhe von 30 euro
monatlich von mir selber getragen werden kann, da dieser betrag unter 10 % des
regelsatzes liegt.
nun habe ich gelesen, dass es keine bagatellgrenze gibt.

außerdem meine ich, in diesem forum einmnal gelesen zu haben, dass jemand die
kosten erstattet bekommen hat.

hat von euch jemand diesbezüglich erfahrung?

vielen dank im voraus

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Lucidare
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 7. April 2019, 12:41

Hi Alex,

Alex1207 hat geschrieben:außerdem meine ich, in diesem forum einmnal gelesen zu haben, dass jemand die
kosten erstattet bekommen hat.


Ja. Du meinst garantiert diesen Beitrag von @arnimbr.

arnimbr hat geschrieben:Heute hatte ich erfreuliche Post. Mein Antrag bei der ARGE auf Mehrbedarf bzw Übernahme der Baclofenkosten hatte Erfolg. Ich hatte die letzten beiden Quittungen über Baclofen von über 100Euro eingereicht(Also insgesamt 4Pack a 100 25mg). Zusätzlich bekam ich von meinem Hausartzt einen Attest das ich chronisch krank bin und das Medikament benötige um meine Abstinenz aufrecht zu erhalten.


Alex1207 hat geschrieben:dieser wurde abgelehnt mit der begründung, dass meine kosten in höhe von 30 euro
monatlich von mir selber getragen werden kann, da dieser betrag unter 10 % des
regelsatzes liegt.
nun habe ich gelesen, dass es keine bagatellgrenze gibt.


Vieles liegt da wohl in der Ermessenslage des Sachbearbeiters*inn und in der Formulierung des Antrages. Ist Dir in dem Ablehnungsbescheid ein Paragraph genannt worden, auf den sich die Ablehnung bezieht? Das würde mich persönlich sehr interessieren. Weil, nach meinem derzeitigen Wissensstand gibt es bei diesem "Mehrbedarf" nur ein ja oder nein und keine "Bemessungsgrenzen". Kann mich aber auch irren. [pardon]

LG
Wer aus meinen Texten nicht herauslesen kann, dass ich aus persönlicher Erfahrung schreibe, wird mich sowieso missverstehen. Ronja von Rönne

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon andi » 7. April 2019, 13:12

Hallo Alex, Hi Lucidare,

denke auch, du bei Sonderausgaben von 30€ monatlich nichts vom Amt holen kannst. Es sei den, es geht Richtung 100€ aufwärts, dann bist unter der Bedarfsgrenze (Fachbegriffe [blus] ).

Ich hab meine Belege auch gesammelt damals zu alg-II Zeiten, hab sie aber nicht beim Amt abgegeben, warum auch immer.

Aber hey, der 30er oder von mir aus 50€ im Monat; wenn du vom Alk weg kommst, dann ist es doch viel mehr wert.

Viel Erfolg

lg
andi

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Alex1207 » 7. April 2019, 14:49

höhere leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 als die bisher zuerkannten werden abgelehnt.
die entscheidung beruht auf § 21 SGB 2 in verbindung mit § 21 SGB 2.

die angegebene selbstbeteiligung in höhe von bis zu 10 prozent ist nicht existent.
da gab es ähnliche fälle vor dem sozialgericht, die weitaus geringere beträge als mehrbedarf anerkannten.

ich hatte damals leider keinen widerspruch eingelegt, da ich diese 10 prozent als gesetzt angesehen hatte.

es wird nirgends so richtig schlüssig bei meinen eigenrecherchen, was nun genau die kriterien sind für
die bewilligung oder nicht. klar, ab einer gewissen grenze müssen sie bezahlen.

die tatsache, dass ich dieses medikament benötige, war nie gegenstand der entscheidung, ob bewiiligt wird
oder nicht. die berufen sich auf diese 10%, die wie erwähnt nicht, existent ist.

mfg

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Alex1207 » 7. April 2019, 14:57

sorry, da hatte ich mich falsch ausgedrückt.
das amt erkannte an, dass ich auf dieses medikament angewiesen bin.
mein negativbescheid resultierte nicht daraus, dass man diese tatsache in frage stellte oder
für das aufkommen der kosten nicht zuständig sei.

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Chinaski » 7. April 2019, 19:16

Hallo alex,

Ich hatte Baclofen vom Amt wegen Mehrbedarf bezahlt bekommen.
Bei mir war es das Problem das es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt was nicht gegen die Alkoholerkrankheit zugelassen ist und das Amt es nicht so ganz verstanden hat.
Nach einem Gespräch mit dem Amtsarzt wurde mir der Mehrbedarf bewilligt.

An deiner Stelle würde ich Widerspruch gegen diesen Bescheid erheben denn 30,- Euro sind bei Heartsfour ein Vermögen.

Gruß...
Chinaski

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Alex1207 » 7. April 2019, 20:27

vielen dank für eure rückmeldungen!

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Chinaski » 9. April 2019, 09:52

Hallo alex,

du kannst den Bescheid auch kostenlos von einem Anwalt prüfen lassen und wenn er falsch ist erhebt dieser auch für dich den Widerspruch und Regelt alles für dich.
Du musst dich um nichts weiter kümmern.

https://hartz4fux.de/?gclid=CjwKCAjwhbHlBRAMEiwAoDA34_7klsNS2c7TAtcxWhBElCbxzih3MW69wcHHJZd0dzFePyynghh11RoCdmcQAvD_BwE

Das alles kostenlos aber hoffentlich nicht umsonst.

Bei mir war mal ein Bescheid nicht korrekt und es wurde alles zu meiner Zufriedenheit erledigt.
Der Bescheid war falsch...der Anwalt hat Widerspruch erhoben und mit Klage gedroht und schon wurde in meinem Sinne entschieden.

Gruß...
Chinaski

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon ixi » 28. August 2019, 07:30

Hallo Alex,

falls Du es bei der Ablehnung belassen hast und nochmal eine Kostenübernahme versuchen willst, schreib mir doch eine PM. Das ist nicht so aussichtslos, wie es scheint.
Viele Grüsse
Ixi
.

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 1. September 2019, 20:42

Hallo ixi,

ixi hat geschrieben: [...] falls Du es bei der Ablehnung belassen hast und nochmal eine Kostenübernahme versuchen willst, schreib mir doch eine PM. Das ist nicht so aussichtslos, wie es scheint.


Das ist aber interessant! Kennst Du Dich aus?

Vielleicht kann das Forum an Deinem Wissen teilnehmen. [smile]

LG
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ixi
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon ixi » 1. September 2019, 22:19

Hi Lucidare,

Lucidare hat geschrieben: Kennst Du Dich aus?

Ein bisschen (FA SozR). Das wäre ein eigenes Thema wert.

Aber allgemein Folgendes:
- Die Leute bei der KK oder dem JC sind keine Feinde. Sie sind eher in der anderen Mannschaft. Aber keine Feinde. Sie sind auch nicht Mutter Theresas Abkömmlinge. Sie arbeiten da und habe ihre Quoten.
- Auf einen ablehnenden Bescheid sollte man unbedingt gefasst sein. Es ist eher ungewöhnlich, dass es im Antragsverfahren klappt.
- Wenn der ablehnende Bescheid kommt, und er kommt zu 95 %, dann Widerspruch einlegen: "hiermit lege ich Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid vom ... ein. Meine besondere Situation ist nicht ausreichend gewürdigt worden. Das ärztliche Attest vom ... (wenn es eines gibt :heulen: ) ist nicht angemessen berücksichtigt worden.
Mehr nicht!!!
Dann warten auf den Widerspruchsbescheid.
Der ist auch negativ.
Und dann beginnt die Show.

Das geht nicht schnell. Es dauert lange. Aber durchklagen, da muss man drauf gefasst sein. Auch ohne Rechtschutzversicherung. Das geht.

Aber für heute ...
Hier läuft es nicht rosig. Halbrosig.
Immerhin.

LG ixi
.

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 3. September 2019, 18:51

Hallo ixi,

ixi hat geschrieben:Ein bisschen (FA SozR). Das wäre ein eigenes Thema wert.


FA verstehe ich nicht. [blus] Fachanwältin, Fachangestellte?

ixi hat geschrieben:Das geht nicht schnell. Es dauert lange. Aber durchklagen, da muss man drauf gefasst sein. Auch ohne Rechtschutzversicherung. Das geht.


Ja, na klar. Die Klage muss aber auch erst einmal zugelassen werden. Da kann man wohl nur den 73er ziehen.

ixi hat geschrieben:Das ärztliche Attest vom ... (wenn es eines gibt :heulen: ) ist nicht angemessen berücksichtigt worden.


Hängt wahrscheinlich davon ab. Eine erfolgreiche dokumentierte Reduktion oder Abstinenz durch das Baclofen als "off label" wäre schon ein Ass.

LG
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon ixi » 6. September 2019, 12:18

Hi Lucidare,

ja, Fachanwalt. Speziell gesetzl. Krankenkasse, GdB, Pflege, Rente etc.
Es ist schon so, dass eine Kostenübernahme schwer zu erreichen ist. Aber hier gilt: steter Tropfen höhlt den Stein. Einer wird es dann schon schaffen.
Ich werde mich die Tage mal hinsetzen und Urteile dazu zusammensuchen. Dann hat man schon einmal einen Überblick über die Rechtsprechung.

Wichtig ist noch die Info, dass solche Prozesse vor dem Sozialgericht grundsätzlich kostenfrei sind. Keine Gerichtskosten, keine gegnerischen Anwaltskosten. Anwaltszwang herrscht auch nicht, so dass man den Rechtsstreit auch ohne Anwalt führen kann.

ABER: Ich weiß jetzt nicht was ein 73er ist [unknown] . Da bist mir Voraus :vic

LG
Ixi
.

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 6. September 2019, 17:47

Hi ixi,

ixi hat geschrieben:ABER: Ich weiß jetzt nicht was ein 73er ist [unknown] . Da bist mir Voraus


§73 SGB XII meinte ich. Oder ist der aus der Mode? Ich habe mich einige Zeit nicht damit beschäftigt. [pardon]

ixi hat geschrieben:Ich werde mich die Tage mal hinsetzen und Urteile dazu zusammensuchen. Dann hat man schon einmal einen Überblick über die Rechtsprechung.


Coole Idee! [good]

LG
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Klartext

Beitragvon Lucidare » 16. September 2019, 19:11

[cool] So, und nun mal Klartext:

ixi hat geschrieben:falls Du es bei der Ablehnung belassen hast und nochmal eine Kostenübernahme versuchen willst, schreib mir doch eine PM. Das ist nicht so aussichtslos, wie es scheint.


ixi hat geschrieben:Ein bisschen (FA SozR). Das wäre ein eigenes Thema wert.


ixi hat geschrieben:ja, Fachanwalt. Speziell gesetzl. Krankenkasse, GdB, Pflege, Rente etc.


Lucidare hat geschrieben:§73 SGB XII meinte ich. Oder ist der aus der Mode? Ich habe mich einige Zeit nicht damit beschäftigt. [pardon]


Alex1207 hat geschrieben:höhere leistungen zur sicherung des lebensunterhalts nach dem SGB 2 als die bisher zuerkannten werden abgelehnt. die entscheidung beruht auf § 21 SGB 2 in verbindung mit § 21 SGB 2.


Ixi, wir sollte das mal klären. Wenn Du hier schon Deine juristische Hilfe in durchaus haarigen Fällen anbietest.

Der 73er ist, glaube ich, schon 2011 begraben worden.

Müsstest Du als "HIV-Frontsau" eigentlich wissen.

Von einer "Beratung" per "privater Nachricht" sei von meiner Seite hier auch dringend abgeraten. Kein seriöser Jurist*inn würde so etwas veranstalten.

Let it snow...
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 16. September 2019, 20:27

Sorry, Ixi...

Fachanwältin... [lol]

Mein derzeit ausgeprägter Zynismus beruht darauf, dass Du auf dieser Grundlage anderen Menschen Deine "Hilfe" anbietest.

Was bewegt Dich dazu?
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon ixi » 16. September 2019, 21:28

Hi Lucidare,

Lucidare hat geschrieben: Mein derzeit ausgeprägter Zynismus beruht darauf, dass Du auf dieser Grundlage anderen Menschen Deine "Hilfe" anbietest.


Auf welcher Grundlage denn sonst? Und was ist falsch daran. In geeigneten Fällen gerne per PM. Wenn ich nicht helfen kann oder keine Zeit habe, kann ich an Kollegen verweisen. Selbstverständlich helfe ich, wenn ich kann.

Lucidare hat geschrieben: Müsstest Du als "HIV-Frontsau" eigentlich wissen.


H4-Frontschwein der Anwaltschaft, nicht HIV-Frontsau. Bisschen aufmerksamer, Lucidare! :heulen:

Du hast offensichtlich schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht. Das tut mir leid.

aktueller Stand: Es wäre vielleicht gut, erst einmal den Off-Label-Use darzustellen. Wie das entstanden ist. Wie die Argumentation ist. Woher das eigentlich kommt und wie sich das entwickelt hat. Dann kommen vielleicht auch andere auf Argumente, die im Zusammenhang mit Baclofen passen könnten.

LG
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.

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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 17. September 2019, 13:09

Hi,

ixi hat geschrieben:Auf welcher Grundlage denn sonst? Und was ist falsch daran. In geeigneten Fällen gerne per PM. Wenn ich nicht helfen kann oder keine Zeit habe, kann ich an Kollegen verweisen. Selbstverständlich helfe ich, wenn ich kann.


Genau darum geht es. Was ist das hier? Mandantenanwerbung? Bleibt bei "Anfragen" und "Vermittlung" die Anonymität des Anfragenden gewahrt?

ixi hat geschrieben:Du hast offensichtlich schlechte Erfahrungen mit Anwälten gemacht. [...]


Nicht wirklich.

ixi hat geschrieben:aktueller Stand: Es wäre vielleicht gut, erst einmal den Off-Label-Use darzustellen. Wie das entstanden ist. Wie die Argumentation ist. Woher das eigentlich kommt und wie sich das entwickelt hat. Dann kommen vielleicht auch andere auf Argumente, die im Zusammenhang mit Baclofen passen könnten.


Erst einmal nicht relevant. RA's leben nun mal von Widersprüchen und Klagen. Vielleicht sollten wir uns aus Produktivitätsgründen an den Anfang der Prozesskette begeben: Nämlich den Antrag auf Gewährung von Mehraufwand.

Da Du ja vom Fach kommst, kannst Du hier sicher Hilfestellung leisten. Auf welche §§ bezieht man sich, welche Argumentation zieht am besten? In dem Sinne geht es eigentlich nicht nur um die Kosten für das Medikament sondern auch um die gesamten Kosten für die Behandlung.

Wie bewegt man sich im "Minenfeld" des Dreiecks Patient - Behandler - (gesetzliche) Krankenkasse ohne Spannungen zu erzeugen?

Voll produktiv wäre natürlich die Erstellung eines Musterschreibens für den Antrag mit Verweis auf ähnliche oder konkrete Gerichtsurteile.

LG
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon ixi » 17. September 2019, 19:10

Hi Lucidare,

das läuft in erster Linie entsprechend § 27 SGB V (Krankenbehandlung) über die Krankenkasse, nicht über den Mehrbedarf nach § 21 SGB II [url](https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 53?hl=true)[/url]. Es erhält ja nicht jeder Betroffene Leistungen nach dem SGB II.

Das mit den URL's hab ich noch nicht herausgefunden. Wenn ich z.B. bei den zitierten §§ einen Link hinterlegen will, wie mache ich das?

LG
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Re: baclofenkostenübernahme durch amt

Beitragvon Lucidare » 17. September 2019, 20:06

Hi,

ixi hat geschrieben:das läuft in erster Linie entsprechend § 27 SGB V (Krankenbehandlung) über die Krankenkasse, nicht über den Mehrbedarf nach § 21 SGB II [url](https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 53?hl=true)[/url]. Es erhält ja nicht jeder Betroffene Leistungen nach dem SGB II.


Der Threadtitel lautet: "Baclofenkostenübernahme durch Amt". Von ganz oben:

Alex1207 hat geschrieben:zur zeit beziehe ich arbeitslosengeld 2.


Wie Du sicher weißt, "sichert" 27 SGB V das Recht auf Krankenbehandlung und Leistungen aus den Gesetzlichen.

Aus Deinem zitierten Urteil des LSG Bayern:

Leitsatz:
Um nicht das Tor zu einer beliebigen mit Steuermitteln finanzierten Wunschmedizin zu öffnen, kommt die Übernahme von Kosten für gesundheitsbedingte Mehrbedarfe im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II von vornherein nur dann in Betracht, wenn vor Beginn und während der betreffenden Behandlungsmaßnahme ein hinreichender Anlass zu der betreffenden Intervention, d.h. einer Indikation, anhand der medizinischen Unterlagen nachvollziehbar festgestellt werden kann. (redaktioneller Leitsatz)


Die Problematik eines Medikamentes wie Baclofen wir Dir sicher bekannt sein. Oder nicht?

LG
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