Beitragvon shelf » 22. Mai 2019, 09:37
Update...
Heute die Ablehnung bekommen.
Begründung:
Arzneimittel im Off-Label-Use können nur dann auf Kassenrezept verordnet werde, wenn folgende Kriterien des Bundessozialgerichts gemeinsam erfüllt sind:
1. Es handelt sich um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung und
2. Es ist keine andere Therapie verfügbar und
3. Es existiert eine ausreichende Datenlage, die erwarten lässt, dass eine Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (dafür werden entsprechende Ergebnisse aus einer veröffentlichten Phase-III-Studie verlangt)
1. Wird als erfüllt angesehen
2. Es wird auf Acamprosat und Naltrexon hingewiesen
3. Keine entsprechenden Studien. Nach ärztlicher Leitlinie sollte Baclofen nicht für die Behandlung des Alkoholentzugssyndroms eingesetzt werden.
Fazit: Zusammenfassend könne nicht von einer gemeinsamen Erfüllung der vom Bundessozialgericht benannten Kriterien ausgegangen werden. Eine Kostenübernahme sei aus sozialmedizinischer Sicht nicht zu empfehlen.
Jetzt hab ich 1 Monat Zeit zum Widerspruch.
2. Kann ich eventuell entkräften aber bei 3. sieht es mal ganz duster aus.
LG