Die Angeklagten - allesamt gebürtige Tschetschenen, die 2004 bzw. 2011 in Österreich um Asyl angesucht hatten
Sie wollten sich dem IS anschließen.
Der 20-jährige Angeklagte sagte zur Staatsanwältin, dass er aus religiösen Gründen nicht mit fremden Frauen rede.
Als er nach Österreich kam, muss er neun bzw. 16 Jahre alt gewesen sein.
Die Frau des Hauptangeklagten weigerte sich, ihren Gesichtsschleier abzulegen,
Wenn ich so etwas lese, dann frage ich mich, was wollen diese Leute hier?
Als ich 1960 nach England ging, erhielt ich diesen Rat: Benimm Dich dort anständig, denn Du vertrittst Dein Heimatland. Führst Du Dich schlecht auf, denken die Leute dort, alle Österreicher sind so.
Ist es nicht so, dass man bei Ausländern einfach härter urteilt, wenn sie sich etwas zuschulden kommen lassen? Nur zum Nachdenken ...
Ergänzung von hier:
Familie zum IS: Unbedingte Haftstrafen
Drei Mitglieder einer Wiener Familie sind am Donnerstag zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen versucht haben, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Mit drei erstinstanzlichen Schuldsprüchen ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 20-jährigen Tschetschenen, seine um ein Jahr ältere, ihm nach islamischem Recht angetraute Frau und seine Mutter zu Ende gegangen. Sie wurden - nicht rechtskräftig - wegen Mitgliedschaft am Islamischen Staat (IS) zu unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt.
IS-Unterstützung erwiesen
Der 20-Jährige erhielt zwei Jahre, seine Frau 19 Monate, die 39-jährige Mutter 21 Monate.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat den Angeklagten empfohlen, in Berufung zu gehen.