Charlie Hebdo
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Dieses Unterforum („Was sonst noch bewegt“) ist nur für fortgeschrittene Forums-User gedacht .
Es enthält Streitereien, Besserwisserei und all so Kram, welchen die hilfesuchende Neumitglieder und anonym mitlesende Gäste nicht im Geringsten interessieren. Denn deren Hauptinteresse ist erst mal die eigene Suchttherapie. Das Unterforum ist zwar öffentlich zugänglich, den Blicken von Neulingen jedoch erst mal etwas entzogen, indem die Beiträge in der Liste der nicht erscheinen.
Und trotzdem: Benehmt Euch bitte anständig, gelten auch hier!
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- Mann oder Frau?: [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1236: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Charlie Hebdo
Zuletzt geändert von GoldenTulip am 21. Januar 2015, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
Siegreiche Krieger siegen bevor sie in den Krieg ziehen, während Verlierer erst in den Krieg ziehen und dann versuchen, zu gewinnen. Sunzi.
Wenn Du nichts tun kannst, tu, was Du tun kannst. Conny.
In respektvollem Gedenken an Aaron Swartz
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- Mann oder Frau?: [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1236: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Charlie Hebdo
Hallo Warzo,
schön, Dich mal wieder zu lesen!
Das übergeordnete Thema ist immer das Gleiche:
kann ich einen Menschen mit anderer Weltsicht als meiner eigenen akzeptieren und ihn respektieren (=mit dem gleichen Respekt behandeln, mit dem ich jemandem begegne, der meiner Meinung ist)?
Kann ich mich wohlwollend mit den Argumenten der Anderen auseinandersetzen oder bleibe ich stur bei meiner Meinung, komme, was da wolle?
Kann ich das, ja oder nein?
Es ist dabei egal ob es um
- Islam/nicht Islam
- Abstinenz/Schadensbegrenzung
- Norwegerpullis/Armani-Anzüge
geht.
Und mein Leben findet nicht im Kontext "Alkohol und der Rest der Welt" statt.
LG
Willo
schön, Dich mal wieder zu lesen!
Das übergeordnete Thema ist immer das Gleiche:
kann ich einen Menschen mit anderer Weltsicht als meiner eigenen akzeptieren und ihn respektieren (=mit dem gleichen Respekt behandeln, mit dem ich jemandem begegne, der meiner Meinung ist)?
Kann ich mich wohlwollend mit den Argumenten der Anderen auseinandersetzen oder bleibe ich stur bei meiner Meinung, komme, was da wolle?
Kann ich das, ja oder nein?
Es ist dabei egal ob es um
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Und mein Leben findet nicht im Kontext "Alkohol und der Rest der Welt" statt.
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Willo
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- Mann oder Frau?: [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1236: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Charlie Hebdo
[b]http://europenews.dk/de/node/3990
Zuletzt geändert von Malte am 21. Januar 2015, 13:06, insgesamt 1-mal geändert.
Baclofen seit September 2009.
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Re: Charlie Hebdo
noch ein allgemein-humanister Gedanke hinterher:
Folter erlaubt, wenn ein Kind entführt wurde? Oder gefühlt die staatliche Sicherheit gefährdet ist?
Todesstrafe für Pädophile und Terroristen?
Ausweisung von Personen, die "normal-kriminelle", nicht hetzerische oder terroristische Straftaten begehen?
Niederbrennung von Moscheen?
Kauft nicht bei Moslems?
*******
Stigmatisierung, Verunmenschlichung, Feindbild- und Sündenbockerschaffung, einfache "Lösungen" verhelfen vielleicht zu einem subjektiven Druckausgleich, werden nur leider in einer globalisierten Welt nicht dauerhaft zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Friedfertigkeit führen werden.
Selbst unter der Prämisse, dass die islamophoben "Prophezeihungen" zutreffen, nicht. Dann muss halt mal der "Klügere", sprich Friedfertigere, voran gehen. Und nicht nur auf der Straße, sondern auch im (Nach)Denken.
LG Conny
Folter erlaubt, wenn ein Kind entführt wurde? Oder gefühlt die staatliche Sicherheit gefährdet ist?
Todesstrafe für Pädophile und Terroristen?
Ausweisung von Personen, die "normal-kriminelle", nicht hetzerische oder terroristische Straftaten begehen?
Niederbrennung von Moscheen?
Kauft nicht bei Moslems?
*******
Stigmatisierung, Verunmenschlichung, Feindbild- und Sündenbockerschaffung, einfache "Lösungen" verhelfen vielleicht zu einem subjektiven Druckausgleich, werden nur leider in einer globalisierten Welt nicht dauerhaft zu mehr Toleranz, Gerechtigkeit und Friedfertigkeit führen werden.
Selbst unter der Prämisse, dass die islamophoben "Prophezeihungen" zutreffen, nicht. Dann muss halt mal der "Klügere", sprich Friedfertigere, voran gehen. Und nicht nur auf der Straße, sondern auch im (Nach)Denken.
LG Conny
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Re: Charlie Hebdo
http://europenews.dk/de/node/3990
Wie gewalttätig ist der Islam?
Administrator in den Nachhilfeunterricht bitte!
Einen Monat Sperre ist bei Weitem zu lang!
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Re: Charlie Hebdo
Diese gefühlte oder tatsächliche Radikalisierung der Menschen ist etwas, womit sich meiner Ansicht nach jeder auseinandersetzen muss, ob nun Alkoholabhängiger oder nicht.
Ich muss mir vielleicht mal die Arbeit machen, mir zu überlegen, wie viel IS ich täglich produziere (Zitat von @Conny hier irgendwo).
@Chinaski hat zu Anfang in diesem Thread sinngemäß gefragt, wo denn die Juden und die Christen sind, die ihren Glauben mit Feuer und Schwert unter die Moslems tragen.
Fragen wir doch mal die Moslems, deren Wohnungen mit lasergesteuerten Fernlenkwaffen aus isrealischen Hubschraubern glattgezogen werden. Oder fragen wir die Moslems im Irak, die im "Krieg gegen den Terror" der US-Armee ihre Angehörigen verloren haben, obwohl der Irak nun nicht das Geringste mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu tun hatte.
Sicher, "Jahwe ist groß" oder "Gods own country" brüllt von den Piloten keiner, wenn er die Bombem ausklinkt. Hoffe ich zumindest.
Aber wie kommen solche Aktionen bei der muslimischen Bevölkerung dort an?
Ist es ein Wunder, dass es dort Menschen gibt, die sich im Verteidigungskrieg wähnen, der ihre Taten auch nach einem friedfertig ausgelegtem Koran rechtfertigt?
Das sind Dinge, über die sich jeder Mensch Gedanken machen sollte, denn an diesen Stellen hängt der Weltfrieden an einem arg dünnen Faden und dann geht es tatsächlich irgendwann "Moslems" gegen "Christen". Obwohl nichts davon mit irgendwelchen Göttern zu tun hat sondern rein irdischer Irrsin ist.
Wir müssen reden. "Wir" mit "denen" und "die" mit "uns".
Und es redet sich so schlecht, mit einem Messer zwischen den Zähnen. Legen wir es weg.
Legen wir es doch einfach weg. Warum nicht als erste? Wie es sich für christlich-abendländische Kultur eigentlich gehörte.
LG zum dritten
Willo
Ich muss mir vielleicht mal die Arbeit machen, mir zu überlegen, wie viel IS ich täglich produziere (Zitat von @Conny hier irgendwo).
@Chinaski hat zu Anfang in diesem Thread sinngemäß gefragt, wo denn die Juden und die Christen sind, die ihren Glauben mit Feuer und Schwert unter die Moslems tragen.
Fragen wir doch mal die Moslems, deren Wohnungen mit lasergesteuerten Fernlenkwaffen aus isrealischen Hubschraubern glattgezogen werden. Oder fragen wir die Moslems im Irak, die im "Krieg gegen den Terror" der US-Armee ihre Angehörigen verloren haben, obwohl der Irak nun nicht das Geringste mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu tun hatte.
Sicher, "Jahwe ist groß" oder "Gods own country" brüllt von den Piloten keiner, wenn er die Bombem ausklinkt. Hoffe ich zumindest.
Aber wie kommen solche Aktionen bei der muslimischen Bevölkerung dort an?
Ist es ein Wunder, dass es dort Menschen gibt, die sich im Verteidigungskrieg wähnen, der ihre Taten auch nach einem friedfertig ausgelegtem Koran rechtfertigt?
Das sind Dinge, über die sich jeder Mensch Gedanken machen sollte, denn an diesen Stellen hängt der Weltfrieden an einem arg dünnen Faden und dann geht es tatsächlich irgendwann "Moslems" gegen "Christen". Obwohl nichts davon mit irgendwelchen Göttern zu tun hat sondern rein irdischer Irrsin ist.
Wir müssen reden. "Wir" mit "denen" und "die" mit "uns".
Und es redet sich so schlecht, mit einem Messer zwischen den Zähnen. Legen wir es weg.
Legen wir es doch einfach weg. Warum nicht als erste? Wie es sich für christlich-abendländische Kultur eigentlich gehörte.
LG zum dritten
Willo
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Re: Charlie Hebdo
Und zum vierten:
Ich verstehe @DonQAds Reaktion mit der Sperre. Letztlich ist er derjenige, der als Einziger hier Verantwortung dafür trägt, dass auch solche Diskussionen nicht ausufern. Und so weit mir bekannt ist, ist er auch nur ein Mensch.
Dennoch möchte auch ich Dich @DonQAd bitten, die Sperre gegen @Chinaski und @betalbatim zu überdenken und ggf. zu verkürzen. Auch sie haben meiner Meinung nach das Recht, weiter an der Diskussion teilzunehmen.
LG
Willo
Ich verstehe @DonQAds Reaktion mit der Sperre. Letztlich ist er derjenige, der als Einziger hier Verantwortung dafür trägt, dass auch solche Diskussionen nicht ausufern. Und so weit mir bekannt ist, ist er auch nur ein Mensch.
Dennoch möchte auch ich Dich @DonQAd bitten, die Sperre gegen @Chinaski und @betalbatim zu überdenken und ggf. zu verkürzen. Auch sie haben meiner Meinung nach das Recht, weiter an der Diskussion teilzunehmen.
LG
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Re: Charlie Hebdo
Solange die Gewalt zu den Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich "Religion" nennt.
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
Hier weitere Beispiele aus dem Koran: ...
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )
Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“
Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime ...
„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „... und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen ...“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen ...“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (...)
Koran-Experten haben 204 Verse gegen Nicht-Muslime gezählt.
Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören.
Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (...) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es:
„Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“. Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort. Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“
Da zwar die Forderungen und Aufrufe Mohammeds aus einem gewissen historischen Kontext erfolgten, jedoch nach allgemein herrschender und in der islamischen Welt offenkundig auch praktizierter Meinung einen zeitlos-allgemeingültigen Charakter besitzen, sind sie auch für Gegenwart und Zukunft sowie an jedem Ort noch immer als unmittelbare Handlungsanweisungen bzw. -richtlinien für vergleichbare Situationen und Konfliktlagen zu verstehen und daher auch von jedem Moslem grundsätzlich zu beherzigen.
„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“ (Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Islam-Leitbilder, S. 28)
Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt.
Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.
„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - …“
(ehemalige deutschen Diplomat u. Konvertit Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
Ob der Islam eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der "friedlichen" Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden.
„ ... Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. … Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“ Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) im Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2
Die Zeit drängt, und es bleibt keine andere Wahl mehr, als entschieden zu handeln, wenn wir nicht unsere über Jahrhunderte hinweg mühsam erarbeiteten und erkämpften Rechts- und Wertegrundlagen, Frieden, Freiheit und Wohlstand über Bord werfen wollen, um erneut einer archaisch-faschistoiden Bewegung Raum zu gewähren - auch wenn sie diesmal unter dem Deckmantel einer Religion daherkommt.
Und schließlich ist es unser Grundgesetz selbst, das uns in Artikel 20, Absatz 4 ermahnt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Einzufordern ist daher eine Überprüfung von Artikel 4 GG, da bei dessen Formulierung nicht an 'Religionen' gedacht worden sei, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen würden, ihrerseits die Religionsfreiheit ablehnten und darauf abzielen würden, die Rechtsordnung, der sie ihre freie Ausübung verdankten, zu beseitigen
Artikel 4
(Glaubens- und Gewissensfreiheit)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Was sagt der Islam dazu ?
Zunächst einmal lehnt der Islam nationale Strukturen von Völker die nicht dem islamischen Gesetz folgen ab. Diese Tatsache muss man sich immer wieder bewusst werden, wenn man über Vergleiche spricht.
Muslime fühlen sich dem Islam gegenüber verpflichtet, haben damit größte Schwierigkeiten, Loyalität ihrem Lande gegenüber zu rechtfertigen wenn das Land nicht islamisch ist. Ein echter Muslim glaubt, die Welt der Herrschaft des Islam zu unterwerfen. Damit ist die Glaubensfreiheit im Islam unterdrückt.
Von Geburt an hat ein Muslim kein Recht auf die Wahl seines Glauben. Im Gegenteil, wird ein Muslim “verdächtigt” sich zu sehr um eine andere Glaubensrichtung zu bemühen, bekommt er große Probleme, auch aus seinem verwandtschaftlichen Umfeld, von der Scharia ganz zu schweigen ( ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam ).
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (hudud) geahndet, dazu zählt auch Apostasie (Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion ). Im Islam gilt auch heute noch die Todesstrafe für Apostaten.
Damit ist klar erkenntlich; eine Glaubensfreiheit im Islam ist nicht vorhanden!
Es gibt keine Gewissensfreiheit im Islam. Jeder Muslim der den Islam in Frage stellt wird als verrückt betrachtet. Die Berufung auf sein Gewissen würde einen Muslim in die Psychiatrie bringen ( zumal ein Denkansatz zu einem eigenen Gewissen bereits in der Kindheit durch Koranschulen, mit gebetsmühlenartigen auswendig lernen von Suren und Versen einer Gehirnwäsche gleich kommt ).
Hintergrund Islamkonferenz:
Nein zum Grundgesetz - Muslime nehmen Beschlüsse zurück
Kairoer "Erklärung der Menschenrechte im Islam" - Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte
Charta der Grundrechte in der Europäischen Union
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789
Resolution 217 A - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Flaig: Es kann keine islamischen Menschenrechte geben
Prof. Dr. Schirrmacher: Scharia - Das islamische Strafrecht
Prof. Dr. Schirrmacher: Frauen unter der Scharia
Vielleicht sollte der Koran in Deutschland verboten werden …
Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“
Hier weitere Beispiele aus dem Koran: ...
„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )
Koran, Sure 98, Vers 6: „Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“
Das ist ein Verstoß gegen Art. 4 GG und §166 StGB.
„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret).
Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmuslime ...
„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ Koran, Sure 4,34 (nach Rudi Paret)
Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz
„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ Koran, Sure 6,2 (Übersetzung nach R. Paret)
„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ Koran, Sure 66,2 (Übersetzung nach Muhammad Ahmed Rassoul )
Verstoß gegen:
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1)
§ 154 StGB Meineid (1+2)
§ 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen
§ 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt
„Diejenigen aber, die ungläubig sind, - nieder mit ihnen!“ Koran, Sure 47,8 ( nach Paret )
„Die aber ungläubig sind – nieder mit ihnen! Koran, Sure 47,8 ( nach Rassoul )
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „... und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen ...“
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen ...“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (...)
Koran-Experten haben 204 Verse gegen Nicht-Muslime gezählt.
Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören.
Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (...) „Allah schlage sie tot!“.
In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es:
„Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“. Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort. Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“
Da zwar die Forderungen und Aufrufe Mohammeds aus einem gewissen historischen Kontext erfolgten, jedoch nach allgemein herrschender und in der islamischen Welt offenkundig auch praktizierter Meinung einen zeitlos-allgemeingültigen Charakter besitzen, sind sie auch für Gegenwart und Zukunft sowie an jedem Ort noch immer als unmittelbare Handlungsanweisungen bzw. -richtlinien für vergleichbare Situationen und Konfliktlagen zu verstehen und daher auch von jedem Moslem grundsätzlich zu beherzigen.
„Eine Verfassung nach dem Prinzip der Gewaltenteilung mit der Institutionalisierung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt ist in der islamischen Staatstheorie nicht zu finden. Das ist aus islamischer Sicht insofern verständlich, als die Gesetze - nämlich die göttlichen Gesetze - als Scharia schon vorhanden sind und sich eine im Sinne des Wortes gesetzgebende Macht nicht mehr zu konstituieren braucht. NUR ALLAH IST GESETZGEBENDE MACHT!“ (Axel Köhler, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Islam-Leitbilder, S. 28)
Unter diesem Gesichtspunkt wäre hier zu fragen, inwieweit die Verbreitung des Koran von der in Artikel 4 des Grundgesetzes verbürgten Religionsfreiheit gedeckt ist, zumal die Sharia, deren Quelle der Koran ist, jeden mit dem Tod bedroht, der aus der islamischen Gemeinde austritt.
Das steht im klaren Widerspruch zur „negativen Religionsfreiheit“, die das Grundgesetz garantiert.
„Der Islam hält es für unausweichlich, dass Staat und Religion aufeinander bezogen werden. Dies bedeutet in einem islamischen Staat die BINDUNG von LEGISLATIVE und EXEKUTIVE an den KORAN als übergeordnete Grundnorm - ALS GRUNDGESETZ - …“
(ehemalige deutschen Diplomat u. Konvertit Murad W.Hoffmann in „Islam – der verkannte Glaube“, Al-Islam Nr.4, S.8f. 1995)
Ob der Islam eine "Religion" im Sinne des Artikel 4 Grundgesetz ist, kann also nicht am Maßstab der "friedlichen" Moslems, sondern nur an der im Islam lehrmäßig verankerten Gewaltbereitschaft und Praxis gemessen werden.
„ ... Die Zukunft des Islam in diesem, unserem Land, in Deutschland, gestalten wir; wir, die hier geboren und aufgewachsen sind, wir, die wir die deutsche Sprache sprechen und die Mentalität dieses Volkes kennen. Entscheidend ist, dass wir in diesem Land unsere Religionsfreiheit haben (auch wenn wir sie sehr häufig vor Gericht erst erstreiten müssen) und dass es keinen Grund gibt, nicht aktiv an der Neugestaltung dieser Gesellschaft mitzuwirken. Ich glaube nicht, dass es unmöglich ist, dass der Bundeskanzler im Jahre 2020 ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Muslim ist, dass wir im Bundesverfassungsgericht einen muslimischen Richter oder eine muslimische Richterin haben, dass im Rundfunkrat auch ein muslimischer Vertreter sitzt, der die Wahrung der verfassungsmäßig garantierten Rechte der muslimischen Bürger sichert. … Dieses Land ist unser Land, und es ist unsere Pflicht, es positiv zu verändern. Mit der Hilfe Allahs werden wir es zu unserem Paradies auf der Erde machen, um es der islamischen Ummah und der Menschheit insgesamt zur Verfügung zu stellen. Allah verändert die Lage eines Volkes erst, wenn das Volk seine Lage ändert!“ Ibrahim El-Zayat, Präsident der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) im Jugendmagazin der Muslimischen Jugend (MJ) TNT, Nr.1/9,1996, S.2
Die Zeit drängt, und es bleibt keine andere Wahl mehr, als entschieden zu handeln, wenn wir nicht unsere über Jahrhunderte hinweg mühsam erarbeiteten und erkämpften Rechts- und Wertegrundlagen, Frieden, Freiheit und Wohlstand über Bord werfen wollen, um erneut einer archaisch-faschistoiden Bewegung Raum zu gewähren - auch wenn sie diesmal unter dem Deckmantel einer Religion daherkommt.
Und schließlich ist es unser Grundgesetz selbst, das uns in Artikel 20, Absatz 4 ermahnt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Einzufordern ist daher eine Überprüfung von Artikel 4 GG, da bei dessen Formulierung nicht an 'Religionen' gedacht worden sei, die auf einer eigenen Staatsordnung beruhen würden, ihrerseits die Religionsfreiheit ablehnten und darauf abzielen würden, die Rechtsordnung, der sie ihre freie Ausübung verdankten, zu beseitigen
Artikel 4
(Glaubens- und Gewissensfreiheit)
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Was sagt der Islam dazu ?
Zunächst einmal lehnt der Islam nationale Strukturen von Völker die nicht dem islamischen Gesetz folgen ab. Diese Tatsache muss man sich immer wieder bewusst werden, wenn man über Vergleiche spricht.
Muslime fühlen sich dem Islam gegenüber verpflichtet, haben damit größte Schwierigkeiten, Loyalität ihrem Lande gegenüber zu rechtfertigen wenn das Land nicht islamisch ist. Ein echter Muslim glaubt, die Welt der Herrschaft des Islam zu unterwerfen. Damit ist die Glaubensfreiheit im Islam unterdrückt.
Von Geburt an hat ein Muslim kein Recht auf die Wahl seines Glauben. Im Gegenteil, wird ein Muslim “verdächtigt” sich zu sehr um eine andere Glaubensrichtung zu bemühen, bekommt er große Probleme, auch aus seinem verwandtschaftlichen Umfeld, von der Scharia ganz zu schweigen ( ist das religiös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam ).
Verbotene Handlungen werden durch die im Koran vorgesehenen Strafen (hudud) geahndet, dazu zählt auch Apostasie (Kirchenaustritt, Übertritt zu einem anderen Bekenntnis, Konversion ). Im Islam gilt auch heute noch die Todesstrafe für Apostaten.
Damit ist klar erkenntlich; eine Glaubensfreiheit im Islam ist nicht vorhanden!
Es gibt keine Gewissensfreiheit im Islam. Jeder Muslim der den Islam in Frage stellt wird als verrückt betrachtet. Die Berufung auf sein Gewissen würde einen Muslim in die Psychiatrie bringen ( zumal ein Denkansatz zu einem eigenen Gewissen bereits in der Kindheit durch Koranschulen, mit gebetsmühlenartigen auswendig lernen von Suren und Versen einer Gehirnwäsche gleich kommt ).
Hintergrund Islamkonferenz:
Nein zum Grundgesetz - Muslime nehmen Beschlüsse zurück
Kairoer "Erklärung der Menschenrechte im Islam" - Widerspruch zum internationalen Verständnis der Menschenrechte
Charta der Grundrechte in der Europäischen Union
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789
Resolution 217 A - Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Flaig: Es kann keine islamischen Menschenrechte geben
Prof. Dr. Schirrmacher: Scharia - Das islamische Strafrecht
Prof. Dr. Schirrmacher: Frauen unter der Scharia
Vielleicht sollte der Koran in Deutschland verboten werden …
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Re: Charlie Hebdo
Vielleicht könnte der Koran etwas entschärft werden …
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Re: Charlie Hebdo
Natürlich geht von dem gemeinen Muslim in Deutschland keine Gefahr aus (grins/lächel).
Die Ideologie wird sich im Laufe der nächsten Jahrhunderte selbst korrigieren.
Jesus hatte denen, die nicht an ihn glauben oder gar verleugnen auch schlimmste Rache prophezeit.
LG, Malte
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Re: Charlie Hebdo
Wenn das, was Chinaski und bb öffentlich geäußert haben , alles ;und da keine zensierten Beiträge dazu kamen, gibt es keinen Grund, sie zu sperren für einen Monat,
ich bitte Dich, DQ, das wieder aufzuheben. Das ist eine Meinung unter vielen, und die werden alle sicherlich aushalten.
Ich habe nichts lesen können, was unter die "normale Gürtellinie" hier ging. Das waren alte Resentiments,
und diese haben hier noch nie zu Sperrungen geführt.
Bitte daher um Freischaltung von Chinaski , bb , [Ginger :danke dafür!] ab sofort.
So wird das nix,
Conny
ich bitte Dich, DQ, das wieder aufzuheben. Das ist eine Meinung unter vielen, und die werden alle sicherlich aushalten.
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Siegreiche Krieger siegen bevor sie in den Krieg ziehen, während Verlierer erst in den Krieg ziehen und dann versuchen, zu gewinnen. Sunzi.
Wenn Du nichts tun kannst, tu, was Du tun kannst. Conny.
In respektvollem Gedenken an Aaron Swartz
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Re: Charlie Hebdo
Siegreiche Krieger siegen bevor sie in den Krieg ziehen, während Verlierer erst in den Krieg ziehen und dann versuchen, zu gewinnen. Sunzi.
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Re: Charlie Hebdo
Ich vergleiche dieses Forum mit einem Club, der fets gehört und in dem DQ die Security ist.
Wer dem Club und/oder dem Besitzer schadet oder schaden könnte, wer das friedliche Miteinander stört, über wen sich Gäste beschweren oder wer sich in den Augen der Security nicht nicht anständig benimmt, der wird entweder mehr oder weniger höflich verwarnt, oder er fliegt raus und bekommt für eine Weile oder immer Hausverbot.
Daran kann ich nichts Kritisierenswertes finden, da diese das Hausrecht innehaben und bestimmen können, wer was darf.
Blöd halt, dass es in diesem Fall gerade die Abstinenten, Nüchternen, durch Baclofen Geheilten/Geholfenen erwischt hat, die gesperrt oder vergrault wurden. Die hätten nämlich ihren wertvollen Erfahrungsschatz einbringen können, für die, die Fragen stellen und Hilfe brauchen.
So haben bis auf Weiteres die feucht-fröhlichen Zecher die Deutungshohheit.
PS: Pass' auf, dass der Stammtisch an einem soliden Platz steht. Sonst fällt er vor lauter Gewackel noch um.
Wer dem Club und/oder dem Besitzer schadet oder schaden könnte, wer das friedliche Miteinander stört, über wen sich Gäste beschweren oder wer sich in den Augen der Security nicht nicht anständig benimmt, der wird entweder mehr oder weniger höflich verwarnt, oder er fliegt raus und bekommt für eine Weile oder immer Hausverbot.
Daran kann ich nichts Kritisierenswertes finden, da diese das Hausrecht innehaben und bestimmen können, wer was darf.
Blöd halt, dass es in diesem Fall gerade die Abstinenten, Nüchternen, durch Baclofen Geheilten/Geholfenen erwischt hat, die gesperrt oder vergrault wurden. Die hätten nämlich ihren wertvollen Erfahrungsschatz einbringen können, für die, die Fragen stellen und Hilfe brauchen.
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