Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
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Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Hallo,
würdet ihr bei einer Begutachtung der RV, wo Medikamente mitgebracht werden müssen auch das Baclofen mitbringen, denn die Ärzte und Gutachter kennen oft zwar das Baclofen, aber nicht das es für Alkohohlerkrankte auch infrage kommt und die Ärzte verordnen es ja Off-Label-Use anbei hier ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Off-Label-Use. Vielleicht hat der Gutachter kein Verständnis das weis man ja nicht und kann Folgen haben. Was meint ihr und was würdet ihr tun, wenn ihr in so einer Situation kommt?
LG
Limone
würdet ihr bei einer Begutachtung der RV, wo Medikamente mitgebracht werden müssen auch das Baclofen mitbringen, denn die Ärzte und Gutachter kennen oft zwar das Baclofen, aber nicht das es für Alkohohlerkrankte auch infrage kommt und die Ärzte verordnen es ja Off-Label-Use anbei hier ein Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Off-Label-Use. Vielleicht hat der Gutachter kein Verständnis das weis man ja nicht und kann Folgen haben. Was meint ihr und was würdet ihr tun, wenn ihr in so einer Situation kommt?
LG
Limone
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Hi Limone Zitrone
Ich weiß jetzt nicht genau, wozu dieses „Gutachten“ gut sein soll. Und was genau bedeutet „RV“? Rentenversicherung? Und eben, wer will ein solches Gutachten und zu welchem Zweck?
DonQuixote
Ich weiß jetzt nicht genau, wozu dieses „Gutachten“ gut sein soll. Und was genau bedeutet „RV“? Rentenversicherung? Und eben, wer will ein solches Gutachten und zu welchem Zweck?
DonQuixote
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Ja es ist die Rentenversicherung gemeint und es geht um EU = Erwerbsminderung, daher die Begutachtung. Ja das läuft dann so und kann jedem treffen. Aber meine Frage ist damit noch nicht beantwortet.
LG
Limone
LG
Limone
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Hallo Limone,
ich weiß nicht Recht, wie ich Deine Frage beantworten soll, wenn ich die (unausgesprochene?) Frage dahinter nicht verstehe. Ich könnte einfach mit "Ja" antworten, schätze nur, damit wäre Dir nicht geholfen, oder?
Wenn Du Baclofen als Medikament zur Unterstützung von Abstinenz angibst, sollte man meinen, sie freuen sich, dass Du gesünder leben willst, da es sich aber um eine Versicherung handelt, könnte das auch zur Konsequenz haben, dass Du überhaupt erst aktenkundig wirst mit einem Alkoholproblem und entsprechend anders eingestuft wirst in was auch immer. Ich kenne mich mit den Aufgaben der RV hinsichtlich Gutachten nicht aus. Wozu brauchen die / Du eins?
Also sprich uns nochmal ein paar Worte zum Hintergrund Deiner Frage, und dann lässt sich leichter abschätzen, was da ein sinnvolles Vorgehen sein kann,
LG Conny
ich weiß nicht Recht, wie ich Deine Frage beantworten soll, wenn ich die (unausgesprochene?) Frage dahinter nicht verstehe. Ich könnte einfach mit "Ja" antworten, schätze nur, damit wäre Dir nicht geholfen, oder?
Wenn Du Baclofen als Medikament zur Unterstützung von Abstinenz angibst, sollte man meinen, sie freuen sich, dass Du gesünder leben willst, da es sich aber um eine Versicherung handelt, könnte das auch zur Konsequenz haben, dass Du überhaupt erst aktenkundig wirst mit einem Alkoholproblem und entsprechend anders eingestuft wirst in was auch immer. Ich kenne mich mit den Aufgaben der RV hinsichtlich Gutachten nicht aus. Wozu brauchen die / Du eins?
Also sprich uns nochmal ein paar Worte zum Hintergrund Deiner Frage, und dann lässt sich leichter abschätzen, was da ein sinnvolles Vorgehen sein kann,
LG Conny
Siegreiche Krieger siegen bevor sie in den Krieg ziehen, während Verlierer erst in den Krieg ziehen und dann versuchen, zu gewinnen. Sunzi.
Wenn Du nichts tun kannst, tu, was Du tun kannst. Conny.
In respektvollem Gedenken an Aaron Swartz
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Hallo Limone!
Ich schätze mal, Du hast bei Deiner Rentenversicherung - wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen - einen Antrag auf "Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung" gestellt. Mit einem Gutachten soll nun geprüft werden, ob Du Anspruch auf eine solche Leistung hast.
Mal abgesehen davon, dass ein hoher Prozentsatz dieser Anträge im ersten Anlauf ohnehin abgelehnt wird, geht es jetzt letztendlich erst einmal darum zu prüfen, wie "krank" Du bist. Um die Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, musst Du also "möglichst" krank sein (entschuldige bitte die Formulierung ).
Ist Deine Abhängigkeitserkrankung Teil des Krankheitsbildes, aufgrund dessen Du den Antrag gestellt hast? Dann ist es eine Abwägungssache, ob Du das Medikament erwähnst. Eigentlich ist eine Suchterkrankung ein schwerwiegendes Argument für die Bewilligung, weil Du - solange Du "betrunken" bist - nicht in der Lage bist zu arbeiten. Bevor Dir aufgrund einer Abhängigkeit eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, musst Du allerdings in der Regel erst das volle Programm (Entgiftung, Entwöhnung, Therapie, Rückfälle...) durchlaufen haben. Gibst Du zudem an, dass Du das Ganze dank Baclofen einigermaßen im Griff hast, ist das mit Blick auf die Rente kontraproduktiv. Mit Baclofen könntest Du ja theoretisch arbeiten.
Wenn Du hingegen momentan aus einem ganz anderen Grund gesundheitlich nicht in der Lage bist zu arbeiten (und Deine Suchterkrankung der RV gar nicht bekannt ist), dann sehe ich keinen Grund, Baclofen explizit zu erwähnen. In Tests ("Screenings") wird auch nicht speziell danach gesucht. Du kannst also quasi nicht "auffliegen".
Du könntest dann höchstens Deine Suchterkrankung als zusätzlichen Punkt anführen, der Dich daran hindert, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Aber dann hast Du unter Umständen ein Riesenprozedere vor Dir (s.o.).
Kurzum: Auf Baclofen wird nicht geprüft. Es merkt also niemand, ob Du es eingenommen hast bzw. einnimmst. Du solltest Dir halt überlegen, ob eine Erwähnung mit Blick auf das Ziel, "möglichst krank zu sein", in Deinem Fall Sinn macht.
Papfl
Ich schätze mal, Du hast bei Deiner Rentenversicherung - wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen - einen Antrag auf "Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung" gestellt. Mit einem Gutachten soll nun geprüft werden, ob Du Anspruch auf eine solche Leistung hast.
Mal abgesehen davon, dass ein hoher Prozentsatz dieser Anträge im ersten Anlauf ohnehin abgelehnt wird, geht es jetzt letztendlich erst einmal darum zu prüfen, wie "krank" Du bist. Um die Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen, musst Du also "möglichst" krank sein (entschuldige bitte die Formulierung ).
Ist Deine Abhängigkeitserkrankung Teil des Krankheitsbildes, aufgrund dessen Du den Antrag gestellt hast? Dann ist es eine Abwägungssache, ob Du das Medikament erwähnst. Eigentlich ist eine Suchterkrankung ein schwerwiegendes Argument für die Bewilligung, weil Du - solange Du "betrunken" bist - nicht in der Lage bist zu arbeiten. Bevor Dir aufgrund einer Abhängigkeit eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen wird, musst Du allerdings in der Regel erst das volle Programm (Entgiftung, Entwöhnung, Therapie, Rückfälle...) durchlaufen haben. Gibst Du zudem an, dass Du das Ganze dank Baclofen einigermaßen im Griff hast, ist das mit Blick auf die Rente kontraproduktiv. Mit Baclofen könntest Du ja theoretisch arbeiten.
Wenn Du hingegen momentan aus einem ganz anderen Grund gesundheitlich nicht in der Lage bist zu arbeiten (und Deine Suchterkrankung der RV gar nicht bekannt ist), dann sehe ich keinen Grund, Baclofen explizit zu erwähnen. In Tests ("Screenings") wird auch nicht speziell danach gesucht. Du kannst also quasi nicht "auffliegen".
Du könntest dann höchstens Deine Suchterkrankung als zusätzlichen Punkt anführen, der Dich daran hindert, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen. Aber dann hast Du unter Umständen ein Riesenprozedere vor Dir (s.o.).
Kurzum: Auf Baclofen wird nicht geprüft. Es merkt also niemand, ob Du es eingenommen hast bzw. einnimmst. Du solltest Dir halt überlegen, ob eine Erwähnung mit Blick auf das Ziel, "möglichst krank zu sein", in Deinem Fall Sinn macht.
Papfl
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt."
Albert Einstein (1879 - 1955)
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Danke Papfl u.a.,
ja mein Partner ist schwer krank und die ARGE hat gleich ein Antrag von der RV mitgesendet. Der RV sind Rheas usw. bekannt. Es ist aber nicht so, das er mit Baclofen arbeiten kann. Hat ja auch Nebenwirkungen. - Ja genau das ist unsere Befürchtung, das die meinen mit Baclofen könne er arbeiten. Ja und Psyche wird sowieso höher bewertet, als Körperliche Erkrankungen. Ihm haben die ganzen Therapien nicht viel gebracht. Ja und dann hörten wir von Baclofen. Jeder ist ja auch anders. Er hat es vorher nie geschafft. Nur ein Tropfen Alk und dann ging es entlos weiter. Eigentlich überlebt man dann nicht. Er kann kämpfen wie er will gegen die sucht, ist nicht überlebensfähig. Schließlich trank er weil er trinken muß und nicht trinken will. Ewig mußte der dann der Rettungswagen gerufen werden und die Befunde gehen auch zu RV. Baclofen nimmt nur den Trockenrausch und das Verlangen. Aber zu kämpfen hat er immer noch. Ohne Baclofen wäre er wohl schon tot.
LG
Limone
ja mein Partner ist schwer krank und die ARGE hat gleich ein Antrag von der RV mitgesendet. Der RV sind Rheas usw. bekannt. Es ist aber nicht so, das er mit Baclofen arbeiten kann. Hat ja auch Nebenwirkungen. - Ja genau das ist unsere Befürchtung, das die meinen mit Baclofen könne er arbeiten. Ja und Psyche wird sowieso höher bewertet, als Körperliche Erkrankungen. Ihm haben die ganzen Therapien nicht viel gebracht. Ja und dann hörten wir von Baclofen. Jeder ist ja auch anders. Er hat es vorher nie geschafft. Nur ein Tropfen Alk und dann ging es entlos weiter. Eigentlich überlebt man dann nicht. Er kann kämpfen wie er will gegen die sucht, ist nicht überlebensfähig. Schließlich trank er weil er trinken muß und nicht trinken will. Ewig mußte der dann der Rettungswagen gerufen werden und die Befunde gehen auch zu RV. Baclofen nimmt nur den Trockenrausch und das Verlangen. Aber zu kämpfen hat er immer noch. Ohne Baclofen wäre er wohl schon tot.
LG
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Ich habe hier schon mal gepostet und angegeben wie lange er schon Baclofen nimmt. Ja das sind wohl schon fast 4. Jahre. Er redet nicht viel darüber hat es niedrig auf ca. 25 mg reduziert. Er war auch ohne Bac. am längsten fast ein halbes Jahr trocken und jetzt genauso lange. Er bekommt es verordnet von einen anderen Arzt, denke auf Off-Label. Was der Arzt geschrieben hat wissen wir nicht. Er glaubt nicht, das die ihm in Rente schicken. Er würde auch nur Grundsicherung bekommen und kaum Rente, wie so viele.
Mich hat es auch gewundert und muß wohl neu sein bei der RV, denn ich bekomme wegen ganz anderen Krankheiten auch nur Grundsicherung und habe da sowas überhaupt nicht angeben brauchen aber das war 2004, nach der HARZ IV Reform.
Wir werden den Arzt nicht mit angeben, er kennt ihm zuwenig und Bac. nicht erwähnen, wenn es in der Akte stehen sollte, dann können wir das nicht ändern und wenn die mit Thrapie kommen, wird er schon die entsprechende Antwort geben, denn zwingen kann man ihm nicht und ihm hat das nicht viel gebracht. Ja die Krankenhausaufenthalte wurden von den Krankenkassen bezahlt und die Reha von der RV und natürlich ist das von der ARGEbezweckt, aber das hätten die gleich wie bei anderen tun können und nicht nach Jahren. Er hatte ja einiges versucht, aber es ging dann gesundheitlich nicht mehr, auch wegen Körperlichen Krankheiten und Alk.
Limone
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Hallo Ihr,
also wenn ihr genau alles mitgelesen habt, ging es nicht um mich, sondern mein Partner. Er hatte alles öfter durchlaufen. Sämtliche Therapien, schon vor unserer Zeit, ähnlich aber anders wie Olivier Ameisen und konnte wegen Rückfällen nicht fünf Jahre durchgehend arbeiten. Er wurde kränker älter und hat kein Anspruch auf Rente, also ging es in die Erwerbsminderung Grusi nach SGB XII - Ja leider! Hätte es vorher schon Baclofen für ihm gegeben, wäre das wohl nicht so weit gekommen, ohne dem wäre er schon längst nicht mehr. Bei niedrigen Dosierungen, nach z.B. Entzug, blieb er immer länger trocken, oder trank mit Baclofen, wie ein Nicht Trinker und bekam immer mehr ein normaleres Denken. Das Verlangen schwand und auch der Suchtdruck. Bei großen Stress wird er Rückfällig und dann langt, das nicht was er an Baclofen verordnet bekommt, er verträgt, wahrscheinlich durch seinen Stoffwechsel (Metabolismus) oder anderer Medikamente nicht so viel Baclofen, bekommt Probleme bei hohen Mengen, das klappte nur bei den ersten Malen, was mit Schadstoffbelastungen u.a. zu tun haben kann.
Ja also er kam nach Begutachtung der RV, so wie es bei ihm gesundheitlich im ganzen aussieht schnell in Grusi....
Limone
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Re: Gutachter (Begutachtung) - Medikamente mitbringen...
Wer aus meinen Texten nicht herauslesen kann, dass ich aus persönlicher Erfahrung schreibe, wird mich sowieso missverstehen.
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