Die Gesundheits-Ausschüsse beider Schweizer Parlamentskammern haben einem Vorstoß Rechts-Bürgerlicher Kreise zugestimmt, wonach sogenannte „Komatrinker“ die Kosten für Entgiftung im Krankenhaus zukünftig selbst bezahlen müssen. Die Behandlungskosten bei Alkoholvergiftungen liegen je nach Schwere und Alter der Patienten zwischen 400 und 1600 Euro.
Es dürfe nicht Alkohol- oder Drogensüchtige treffen, es gehe lediglich um Jugendliche und Erwachsene, die trinken bis zum Umfallen und solches Verhalten als Amüsement sehen.
Das wirft natürlich heikle Abgrenzungsfragen auf.
Der Gesetzestext wir nun vom Gesundheitsausschuss der großen Kammer (Nationalrat) ausgearbeitet und beiden Parlamentskammern vorgelegt.
Die Spitäler stehen der Kostenüberwälzung skeptisch gegenüber: «Wer entscheidet, ob der Notfallpatient ein Komatrinker ist, und wer steht dafür rechtlich gerade?»
Auch die Kassen warnen: „Wenn einzelnes Verhalten wie der Alkohol- und Drogenexzess nicht mehr durch die Krankenversicherung gedeckt ist, stellt sich die Frage bald auch bei anderem gesundheitsschädlichem Verhalten“
Wer will Wetten abschließen, ob der noch auszuarbeitende Gesetzestext dereinst in den beiden Parlamentskammern durchgewunken wird?
Den ganzen Artikel gibt’s
Gruß DonQuixoteStatistik: Verfasst von DonQuixote — 6. Februar 2012, 00:14
]]>