Einen Verlängerungsantrag mit der Diagnose Depression kriegt man erfahrungsgemäß einfacher durch als einen für Alkoholabhängigkeit. Von der Budgetierung ganz zu schweigen. Außerdem versuchen "verantwortungsvolle" Therapeuten nicht selten, eine Suchterkrankung möglichst aus der Krankenakte raus zu halten. Die Erfahrung zeigt leider, dass Patienten ein solcher Vermerk nachträglich immer wieder vor die Füße fallen kann. Zum Beispiel bei einem Versicherungswechsel, oder wenn man - aus welchem Grund auch immer - nach Bekanntwerden der Suchterkrankung (durch Entgiftung, Entwöhnung, stationäre Therapie) eine längere Abstinenzphase nachweisen muss. Da sieht es besser aus, wenn man die letzten zwei Jahre wegen Depression und nicht mehr aufgrund der Abhängigkeit in psychotherapeutischer Behandlung war.
PapflStatistik: Verfasst von Papfl — 11. Dezember 2017, 21:55
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